See Tickets - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketkäufer*innen

Präambel

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich „SEE” auf die See Tickets AG. Auf der Website https://www.seetickets.com/ch (im Folgenden "Website" genannt) verkauft SEE alle Tickets als Vermittler im Namen der Veranstalter, Promoter, Künstler, Veranstaltungsorte oder Veranstaltungsproduzenten (im Folgenden „Veranstalter” genannt) auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vorbehaltlich aller anderen für diese Veranstaltung geltenden Geschäftsbedingungen und Regelungen.

1. Ticketkauf

1.1. Der Ticketkäufer*in (im Folgenden Ticketkäufer genannt) anerkennt, dass Rechte und Pflichten, insbesondere aus der Bestellung von Tickets und in Zusammenhang mit der Veranstaltung ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Ticketkäufer entstehen. Davon ausgenommen sind die von SEE erbrachten Dienstleistungen, d.h. die Abwicklung der finanziellen Transaktion und der Versand der Tickets, sowie im Zusammenhang mit dem Kauf abgeschlossenen Versicherungsverträge mit dem jeweiligen Unternehmen.

1.2. Dem Vertrag über den Erwerb eines Tickets liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls zusätzlich geltende Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für Anfragen oder Ansprüche jeglicher Art im Zusammenhang mit Veranstaltungen selbst, ausser in Bezug auf die Abwicklung des Ticketkaufs, muss sich der Ticketkäufer direkt an den jeweiligen Veranstalter wenden.

1.3. Die kommerzielle Weitergabe von Tickets, welche auf der Website gekauft wurden, ist untersagt. Die erworbenen Tickets sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist der (tatsächliche oder versuchte) Weiterverkauf oder die (tatsächliche oder versuchte) Übertragung der Tickets nicht gestattet. Ein Verstoss gegen diese Bedingung berechtigt SEE oder den Veranstalter, die Tickets ohne vorherige Benachrichtigung, Rückerstattung, Entschädigung oder Haftung zu stornieren

1.4. Zusätzlich zum Ticketpreis ist bei der Bestellung möglicherweise eine Servicegebühr pro Ticket, eine Bearbeitungsgebühr pro Bestellung und/oder andere für die Veranstaltung geltende Zusatzgebühren zu entrichten. Diese sind für den Ticketkäufer während dem Bestellprozess ersichtlich.

1.5. Wenn der Ticketkäufer mehr Tickets bestellt oder kauft, als pro Person, pro Karte oder pro Haushalt maximal zulässig sind, kann SEE alle Bestellungen oder Tickets stornieren. In diesem Fall erstattet SEE den Ticketpreis und alle bezahlten Buchungs-, Bearbeitungs- und Zusatzgebühren. Zur Vorbeugung gegen Betrug und zum Schutz von SEE und des Ticketkäufers können Kontrollen durchgeführt werden. Ticketkäufer können auch nach der Buchung aufgefordert werden, zusätzliche Informationen bereitzustellen (z. B. eine Kopie der Kredit- oder Debitkartenabrechnung), damit SEE den Kauf überprüfen kann. Bei einem Verdacht auf Betrug, kann jedes Ticket oder Bestellung storniert werden (in diesem Fall erhalten die betroffenen Ticketkäufer die bezahlten Buchungs-, Bearbeitungs-, oder Zusatzgebühren zurück).

1.6. Es liegt in der Pflicht des Ticketkäufers, dafür zu sorgen, dass seine E-Mail-Adresse und sonstige Angaben auf dem aktuellen Stand sind. Unsere bevorzugte Kontaktmethode ist E-Mail. Der Ticketkäufer hat daher darauf zu achten, eine gültige und aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben. Es ist zudem die Aufgabe des Ticketkäufers darauf zu achten, dass die Nachrichten von SEE vom jeweiligen E-Mail-Anbieter nicht als Spam- oder Junkmail behandelt werden.

1.7. Eine Bestellung von Tickets ist erst mit der Annahme der Bestellung durch SEE abgeschlossen. SEE bemüht sich sicherzustellen, dass alle Preise korrekt angegeben sind. Fehler sind dennoch nicht ausgeschlossen. Wenn ein fehlerhafter Preis bei den bestellten Tickets festgestellt wird, informiert SEE die betroffenen Ticketkäufer per E-Mail. Die Ticketkäufer haben anschliessend die Möglichkeit, entweder die Bestellung zu stornieren (in diesem Fall erhalten die betroffenen Ticketkäufer die bezahlten Buchungs-, Bearbeitungs-, oder Zusatzgebühren zurück) oder die Bestellung zum richtigen Preis zu bestätigen.

1.8. Während des Kaufprozesses wird der Ticketschutz der Allianz Assistance vorgeschlagen. Dieser Ticketschutz ist ein nicht obligatorisches Zusatzprodukt. Die Rolle von SEE beinhaltet ausschliesslich das Vermitteln dieses Zusatzprodukts. Jegliche Forderungen, welche den Ticketschutz betreffen, müssen direkt an die Allianz Assistance gestellt werden.

1.9. Es liegt im Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob die Tickets personalisiert werden müssen. In diesem Fall erhält ausschliesslich die Person Zutritt zu einer Veranstaltung, auf deren Namen das Ticket personalisiert wurde. Es liegt in der Pflicht des Ticketkäufers sicherzustellen, dass die Informationen aller Personen korrekt eingegeben werden. Bei personalisierten Tickets kann der Name der Person auf dem Ticket aufgedruckt werden.

1.10. In seltenen Fällen kann die Vorstellung oder Veranstaltung gefilmt oder aufgezeichnet werden. Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich der Ticketkäufer mit der Film- und Tonaufnahme ihrer oder seiner Person als einverstanden. Wenn der Ticketkäufer einen Einwand dagegen erheben möchte, muss er sich an ein Mitglied der Geschäftsleitung des entsprechenden Veranstalters wenden.

2. Zahlung und Lieferung

2.1. Der Ticketkäufer anerkennt, dass die Auswahl der Zahlungs- und Versandarten vom Veranstalter bzw. SEE eingeschränkt werden kann.

2.2. Ein Veranstalter hat die Möglichkeit, zusätzliche Informationen wie beispielsweise Werbung oder ein Bild auf den Tickets aufzudrucken. SEE haftet nicht für diese Informationen.

2.3. Falls die Lieferoption Postversand angeboten wird, werden die Tickets nach Zahlungseingang in einem neutralen Umschlag versendet. Es liegt im Ermessen von SEE, ob die Tickets per A- oder B Post versendet werden.

2.4. Es liegt in der Verantwortung des Ticketkäufers, vor Bestellabschluss zu überprüfen, ob die Lieferadresse korrekt ist. Für nicht korrekte Angaben übernimmt SEE keine Verantwortung.

2.5. Wenn per Post versandte Tickets mit dem Vermerk „Empfänger verzogen”, „Empfänger unbekannt” oder ähnlichen Formulierungen, die darauf hindeuten, dass der Ticketkäufer nicht an der Adresse wohnt, an SEE zurückgeschickt werden, sendet SEE die Tickets dem Ticketkäufer per E-Mail nach ohne Rückerstattung der Versandkosten. Ein Anspruch auf erneuten Versand per Post besteht nicht.

2.6. Vor dem Abschluss der Bestellung werden dem Ticketkäufer alle relevanten Informationen aufgezeigt. Der Ticketkäufer muss diese Informationen sorgfältig überprüfen. Nach Bestellabschluss erhält der Ticketkäufer umgehend eine Bestätigungsmail. Falls der Ticketkäufer Fehler entdeckt, muss sich dieser unverzüglich per E-Mail mit SEE in Verbindung setzen.

2.7. SEE haftet nicht für verlorene oder gestohlene Tickets, weder während noch nach der Zustellung. SEE behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf Neuausstellung von Tickets abzulehnen.

3. Widerrufsrecht und Stornierungen

3.1 Bezahlte Tickets sind vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Falls eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden sollte, kommt Artikel 5 zur Anwendung.

4. Änderung oder Verschiebung einer Veranstaltung

4.1. Die Entscheidung über die Durchführung einer Veranstaltung obliegt dem jeweiligen Veranstalter. Sollte sich dieser dazu entschliessen, die Veranstaltung zu verschieben, behält das Ticket seine Gültigkeit, unabhängig der Gründe der Verschiebung. Die Entscheidung, ob Tickets umgebucht oder zurückerstattet werden, liegt im Ermessen des Veranstalters. Ansonsten ist Artikel 3.1 gültig.

4.2. Es liegt in der Verantwortung des Ticketkäufers zu überprüfen, ob eine Veranstaltung, am geplanten Tag, zur geplanten Zeit und am geplanten Ort stattfindet.

4.3. Bei einer Verschiebung oder sonstigen Änderung der Veranstaltung, informiert SEE alle Ticketkäufer, die eine E-Mail-Adresse im Konto hinterlegt haben, über das weitere Vorgehen. Ausserdem werden die Informationen auf der Webseite von SEE publiziert.

4.4. Falls ein Event vorzeitig abgebrochen werden muss, obliegt es dem Veranstalter zu entscheiden, ob die Veranstaltung an einem neuen Datum aufgeführt werden kann, oder als gespielt gilt. Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung begründet keinen Rückerstattungsanspruch gegenüber SEE.

4.5. Bei einer Verschiebung oder sonstigen Änderung der Veranstaltung werden in keinem Fall Ansprüche an SEE für Rückerstattungen von Aufwendungen wie beispielsweise Transport- oder Übernachtungskosten sowie ähnliche Ausgaben begründet

5. Rückerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen

5.1 Beschliesst der Veranstalter einen Event ersatzlos abzusagen, entscheidet er über die möglichen Rückerstattungsmodalitäten.

5.2 SEE benötigt in jedem Fall die offizielle Mitteilung des Veranstalters über die Absage einer Veranstaltung. Mitteilungen auf Social-Media-Kanälen, den Internetauftritten des Kunstschaffenden oder Ähnliches sind nicht mit einer offiziellen Absage gleichzusetzen und haben auf eventuelle Modalitäten der Rückerstattungen keinen Einfluss.

5.3 Die Verantwortung für die Rückerstattung des Ticketkaufpreises liegt beim Veranstalter.

5.4 Nachdem der Veranstalter die Modalitäten bekannt gibt, informiert SEE alle Ticketkäufer per E-Mail über das weitere Vorgehen und veröffentlicht die Informationen auf der Webseite. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, diese Informationen sorgfältig durchzulesen und gemäss den Angaben vorzugehen.

5.5 Sollte der Veranstalter sich dazu entscheiden, dass Rückerstattungen über SEE vorgenommen werden, dann ist SEE nur für eine bestimmte Frist für die Rückzahlungen zuständig. Die Frist wird auf der Webseite veröffentlicht. Zusätzlich erhalten alle Ticketkäufer, die eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, eine E-Mail mit der Information bezüglich der Frist. Nach Ablauf der genannten Frist können keine Rückerstattungen durch SEE mehr vorgenommen werden.

5.6 Falls Artikel 5.5 zutrifft, existiert der Anspruch ausschliesslich zwischen dem Käufer, über dessen Konto die Bestellung gebucht worden ist, und SEE. Drittpersonen haben gegenüber SEE keine Ansprüche.

5.7 Eine Rückerstattung oder Gutschrift des Kaufpreises durch SEE erfolgt in jedem Fall nur in dem Umfang, wie die jeweilige Regelung des Veranstalters dies SEE ermöglicht. Eine über den Ticketkaufpreis hinausgehende Rückerstattung oder Gutschrift ist in jedem Fall ausgeschlossen.

5.8 Bei einer Absage der Veranstaltung werden in keinem Fall Ansprüche an SEE für Rückerstattungen von Aufwendungen wie beispielsweise Transport- oder Übernachtungskosten sowie ähnliche Ausgaben begründet.

6. Besuch einer Veranstaltung

6.1. SEE organisiert keine Veranstaltungen und trägt keinerlei Verantwortung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die bei oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung entstehen (einschliesslich Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen bei einer Veranstaltung). Aus diesen Gründen unterstehen Veranstaltungen nicht der Verantwortung von SEE.

6.2. Der Zutritt zu einer Veranstaltung unterliegt jederzeit den Geschäftsbedingungen und Regelungen des Veranstalters und des Betreibers des Veranstaltungsorts. Wenn der Ticketkäufer gegen diese Geschäftsbedingungen oder Regelungen verstösst, kann der Veranstalter oder der Betreiber des Veranstaltungsortes dem Ticketkäufer den Zutritt verweigern oder ihn oder andere Ticketinhaber auffordern, den Veranstaltungsort zu verlassen.

6.3. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, mechanischen oder optischen Einwirkungen sowie sonstigen Beschädigungen etc. zu schützen. Der Strichcode muss maschinenlesbar sein. Beschädigte Tickets werden nicht ersetzt. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen etc. von Tickets ist nicht erlaubt. Auf diese oder andere Weise manipulierte Tickets sind nicht gültig.

6.4. Der Ticketkäufer sowie die weiteren Ticketinhaber müssen unter anderem die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und alle sonstigen sicherheitsrelevanten Anforderungen einhalten (dazu gehören auch die Duldung von Einlass- und Sicherheitskontrollen, die der Sicherheit der Besucher dienen). Der Veranstaltungsort und der Veranstalter sind berechtigt, dem Ticketkäufer sowie den weiteren Ticketinhaber unter bestimmten Umständen den Zutritt zu verweigern oder sie von der Veranstaltung auszuschliessen. In der Regel ist dies bei alkoholisierten Personen, Personen, die sich gewalttätig, gefährlich oder anderweitig gegen die öffentliche Ordnung verhalten, Personen, die Waffen oder illegale oder verbotene Substanzen mit sich führen oder die unerlaubt Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen anfertigen, der Fall. Oftmals wird auch der Einlass von Zuspätkommenden eingeschränkt oder ausgeschlossen.

6.5. Der Ticketkäufer sowie die weiteren Ticketinhaber müssen alle Angaben auf den Tickets sorgfältig überprüfen. Beim Besuch der Veranstaltung ist gegebenenfalls ein Altersnachweis mitzuführen.

6.6. Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Eine Überprüfung der Berechtigung des Ticketvorweisers bleibt vorbehalten.

6.7. Bei personalisierten Tickets erhält nur jene Person Zutritt zu einer Veranstaltung, auf deren Namen die Tickets ausgestellt sind. Das Personal vor Ort ist berechtigt, die Identität der Person zu überprüfen. Sollte der Name der Person nicht mit den Angaben auf dem Ticket übereinstimmen, kann der Einlass verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung erwächst aus dem nicht. Dasselbe gilt, wenn der Name auf dem Ticket nicht gut lesbar ist.

7. Personendaten

7.1. SEE darf personenbezogene Daten nur für die Zwecke der Veranstaltung an Veranstalter, Betreiber von Veranstaltungsorten, Busunternehmen und andere Personen weitergeben. SEE wird diese Informationen ohne die Zustimmung des Ticketkäufers (die er im Rahmen des Buchungsprozesses oder anderweitig erteilt hat) nicht anderweitig für Marketing- oder sonstige Zwecke weitergeben, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben.

7.2. Der Ticketkäufer anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass SEE und ihre Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt der Webseite und der Erbringung von Dienstleistungen Kenntnis von Personendaten erhalten können. SEE bemüht sich im gesetzlich gebotenen und kommerziell vertretbaren Rahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit. Über Details gibt die SEE Datenschutzerklärung Auskunft zum Umgang mit Personendaten.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1. SEE bemüht sich, dass die auf der Webseite bereit gestellten Informationen vollständig, aktuell und korrekt sind. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf der Webseite sowie für Übermittlungsfehler kann SEE jedoch keine Gewähr übernehmen und lehnt jede Haftung für daraus resultierende Schäden oder Umtriebe ab. Der Ticketkäufer anerkennt, dass SEE insbesondere auch keine Gewährleistung für die Inhalte verknüpfter Webseiten Dritter übernehmen kann und jede Haftung dafür ablehnt.

8.2. SEE kann keinesfalls für Handlungen oder Unterlassungen Dritter (einschliesslich Veranstaltern und Betreibern von Veranstaltungsorten) haftbar gemacht werden.

8.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen keine Rechte oder Pflichten, die von oder gegenüber anderen Personen als SEE, dem Ticketkäufer und dem Veranstalter (für den SEE als Vermittler auftritt), der direkte Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat, durchsetzbar sind.

8.4. Die Webseite und das Ticketsystem sind urheberrechtlich und anderweitig geschützt. Sämtliche Rechte daran, einschliesslich Eigentums- und/oder Nutzungsrechte, liegen bei SEE und/oder ihren Lieferanten/Lizenzgebern.

8.5. SEE behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen und zu ändern. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikation auf der Webseite, den Ticketkäufern mitgeteilt. Die Ticketkäufer müssen dazu regelmässig die SEE Tickets Seite konsultieren.

8.6. Falls Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sind oder in Zukunft werden, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Im Falle von Unwirksamkeit oder Nicht-Durchsetzbarkeit einer Bestimmung, wird diese durch eine wirksame sowie durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

8.7. Der Kauf von Tickets und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und alle vertraglichen oder ausservertraglichen Angelegenheiten, die sich in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben) unterliegen Schweizer Recht. Zuständig für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Webseite oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen sind nach Wahl von SEE die Gerichte am jeweiligen Sitz von SEE oder am Wohnort des Ticketkäufers. Ausgenommen sind kollisionsrechtliche Bestimmungen und Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).